Ein beliebtes Reiseziel der Deutschen ist die Baleareninsel Mallorca. Alleine im Jahr 2021 haben mehr als 2,4 Millionen Menschen aus Deutschland die Insel besucht. Vielen gefällt Mallorca so gut, dass sie gerne dort wohnen und leben möchten. Für viele Liebhaber der Sonneninsel stellt sich die Frage: Zweitwohnsitz anmelden oder ganz auswandern? Beides hat selbstverständlich Vor- und Nachteile.
Wer dauerhaft in Spanien oder auf Mallorca lebt, ist steuerpflichtig
Gleich zu Anfang sei gesagt, dass es den Zweitwohnsitz wie in Deutschland in Spanien nicht gibt. Wer auf die Insel Mallorca zieht, meldet einen Wohnsitz an. Diese Meldebestätigung wird in Spanien als „Empadronamiento“ bezeichnet und muss spätestens nach drei Monaten erfolgen. Wer sich dauerhaft in Spanien aufhält, muss Steuern bezahlen. Diese Steuerzahlungen sind nur mit der N.I.E. möglich. Die „Número de Identidad de Extranjero“ ist die Steuernummer für Ausländer. Sie ist bei der Policia National, bei der Guardia Civil oder auch auf Botschaften und Konsulaten erhältlich. Die Steuernummer ist auch für Deutsche wichtig, die sich eine Wohnung, eine Finca oder eine Villa auf Mallorca kaufen möchten. Ohne die Steuernummer ist in Spanien fast kein Rechtsgeschäft möglich. Sie wird auch zum Anmelden von Strom, Wasser oder Telefon benötigt. Wer ein Bankkonto eröffnen möchte, benötigt die Nummer auch.
Die Anmeldung in Deutschland und in Spanien kann sehr vorteilhaft sein
Wer einen Wohnsitz in Spanien anmeldet, kann seinen Zweitwohnsitz in Deutschland behalten. Die Meldung in Deutschland ist in vielerlei Hinsicht vorteilhaft. Für Bürger, die noch nicht pensioniert oder in Rente sind, besteht selbstverständlich weiterhin die Versicherungspflicht bei der Pflege- und Krankenkasse und der deutschen Rentenversicherung. Zählen Kinder zum Haushalt wird weiterhin Kindergeld gezahlt. Sobald jemand ständig auf der Lieblingsinsel der Deutschen wohnt, erwarten die spanischen Behörden den Nachweis einer finanziellen Absicherung. Dadurch soll verhindert werden, dass Auswanderer zum Sozialfall werden. Die Behörden verlangen den Nachweis einer Krankenversicherung. Rentner müssen ihren aktuellen Rentenbescheid als Einkommensnachweis vorweisen. Wer noch berufstätig ist, sollte einen gültigen Arbeitsvertrag vorweisen können. Wer sich auf der Insel nach Arbeit umsieht, muss verschiedene Unterlagen wie Arbeitszeugnisse, Universitätsabschlüsse, Schulzeugnisse, Qualifikationen und Sprachzertifikate vorlegen können.
Nach der Abmeldung in Deutschland sind Konsulate und Botschaften für Auswanderer zuständig
Wer sich komplett aus Deutschland abmeldet, muss ins zuständige Rathaus oder Bürgerbüro. Es wird nach der Vorlage des Reisepasses oder des Personalausweises eine Abmeldebestätigung ausgestellt. Ein neuer Wohnort muss auf dem Rathaus oder auf dem Bürgerbüro nicht angegeben werden. Bei der Anmeldung in Spanien ist die Abmeldung vorzulegen. Vor dem Abmelden sollte die Rente und Altersversorgung abgeklärt werden. Die eingezahlten Beträge gehen auch bei einer Abmeldung aus Deutschland nicht verloren. Nach der Auswanderung ist dann das Konsulat oder die Botschaft von Deutschland als Behörde für Auswanderer zuständig. Dies gilt auch bei Passangelegenheiten. Falls es möglich ist, sollten Auswanderer ihr Girokonto in Deutschland behalten. Dies ist besonders wichtig, wenn Renten aus Deutschland bezogen werden oder Zahlungsverpflichtungen bestehen. Überweisungen aus dem Ausland nach Deutschland können teuer werden.